Derzeit schlägt der Hype um Helene Hegemanns "Axolotl Roadkill" seltsame Blüten. Erst extrem gepusht, nun verdammt, weil Teile Ihres Buches unter anderem Textvarianten von Blogeinträgen sind.
Ich hab damit kein Problem, bemerkenswert dä***ch dagegen war gestern eine Aussage von Verena Auffermann dazu im Interview mit NDR-Info. Verena Auffermann ist Vorsitzende
der Jury für den Leipziger Buchpreis, bei dem unter anderem eben "Axolotl Roadkill" nominiert ist.
Auffermann versuchte die Problematik zu relativieren, in dem sie auf die neuen Medien hinweis und dann wortwörtlich zum Moderator sagte: "Hätten Sie gewusst, dass Blogs urheberrechtlich geschützt sind?"
Hilfe! Kann ich in Zukunft auch Bücher von Frau Auffermann einscannen und online sharen - und dann sowas sagen wie "Ich kenn mich mit old-school-Medien ja nicht so aus, ich wusste nicht, dass Bücher urhheberrechtlich geschützt sind"?
Frau Auffermann, grundsätzlich sind alle Werke, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, urheberrechtlich geschützt. Da ist es irrelevant, ob diese auf Papier, in einem Blog oder auf einer Steintafel veröffentlicht werden.
Frau Auffermann, die mit der Schöpfung von Werken ja ihr Geld verdient, sollte das wissen.
Für Frau Auffermann zum Nachlesen: http://www.telemedicus.info/article/922-Blogs-Urheberrecht.html
Um Frau Auffermann aber nicht so extrem zu bashen, hier ein interessantes Interview mit ihr im Deutschland-Radio: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1123839/
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